Geerbte Immobilie behalten, verkaufen oder vermieten?
Eine geerbte Immobilie wirft oft mehr Fragen als Antworten auf. Neben der emotionalen Komponente – dem familiären Erbe, der Erinnerung – stehen praktische Überlegungen im Vordergrund: Soll man das geerbte Haus, die Wohnung behalten und selbst nutzen, die Immobilie vermieten oder doch lieber verkaufen? Die Entscheidung fällt selten leicht, zumal in Österreich zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten sind.
Erste Schritte nach der Erbschaft
Zunächst muss die Erbschaft rechtlich abgewickelt werden. In Österreich erfolgt das im sogenannten Einantwortungsverfahren (gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben) durch das Verlassenschaftsverfahren. Erst nach Abschluss dieses Prozesses wird man offiziell als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Eine gute Orientierung bezüglich des Wertes einer Immobilie bietet eine professionelle Immobilienbewertung. Sie klärt den Verkehrswert, gibt Auskunft über Lage, Zustand und Modernisierungsbedarf – zentrale Faktoren für jede weitere Entscheidung. Wenn es mehrere Erben gibt, empfiehlt sich ein klarer Fahrplan mit folgenden Fragen: Wollen alle verkaufen? Will jemand übernehmen? Denn ohne Einigkeit droht ein langwieriger Streit oder sogar eine Teilungsversteigerung.
Behalten und selbst nutzen
Für viele ist die Vorstellung, das Elternhaus oder die Wohnung der Großeltern selbst zu bewohnen, reizvoll – emotional wie praktisch. Doch der Zustand der Immobilie entscheidet oft über den Aufwand. Altbauten bringen oft erhebliche Sanierungen mit sich. Heizung, Elektrik, Dämmung – all das kann hohe Kosten verursachen.
Ist es geplant, die Immobilie als Hauptwohnsitz zu nutzen, profitiert man in vielen Fällen von steuerlichen Erleichterungen und möglichen Förderungen, beispielsweise für thermische Sanierungen. Wichtig sind allerdings immer eine gründliche Bestandsaufnahme und ein realistisches Budget.
Vermieten – langfristige Einnahmen mit Aufwand
Eine vermietete Immobilie kann im Alter ein verlässliches Zusatzeinkommen bieten – vorausgesetzt, Lage und Zustand stimmen. Und – Verwaltung, Instandhaltung und Mietrecht erfordern Zeit und Know-how.
In Österreich ist besonders das Mietrechtsgesetz (MRG) zu beachten. Je nach Baujahr und Lage unterliegt die Wohnung dem Voll- oder Teilanwendungsbereich – was Mietzinsbildung und Kündigungsmöglichkeiten beeinflusst. Zudem müssen Mieteinnahmen versteuert werden. Positiv: Kosten wie Reparaturen, Abschreibungen oder Zinsen für Sanierungsdarlehen können steuerlich geltend gemacht werden.
Tipp: Wer nicht selbst vermieten möchte, kann eine Hausverwaltung beauftragen. Diese übernimmt die Organisation und sorgt für reibungslose Abläufe – gegen eine monatliche Gebühr.
Verkaufen – sinnvoll bei hoher Nachfrage
Wenn weder Eigenbedarf noch Vermietung infrage kommen, ist der Verkauf eine logische Option. Vor allem in Städten lassen sich mit geerbten Immobilien oft attraktive Erlöse erzielen – vorausgesetzt, sie sind in gutem Zustand oder gut gelegen.
Bei Verkäufen innerhalb der Familie oder kurz nach dem Erbfall lohnt sich ein Blick auf die Immobilienertragsteuer. Diese fällt auch bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung) an, sofern später ein gewinnbringender Verkauf erfolgt. Die Besteuerung richtet sich dabei nach dem Unterschied zwischen dem sogenannten„Anschaffungswert“ und dem erzielten Kaufpreis. Eine kompetente steuerliche Beratung ist hier ratsam.
Weiters gilt für den Verkauf: Eine professionelle Bewertung und Vermarktung entscheiden über den Erfolg. Wer mit überzogenen Preisvorstellungen in den Markt geht, verliert oft Zeit und Geld.
Fazit: Individuelle Entscheidung
Eine geerbte Immobilie ist mehr als nur ein Objekt. Ob behalten, vermieten oder verkaufen – es gibt keine pauschal richtige Lösung, sondern nur eine, die zu den eigenen Lebensplänen, finanziellen Möglichkeiten und emotionalen Bedürfnissen passt.